AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wohnmobilvermietung Grimm (Vermieter)

Inhaber Martin Grimm 

 

1.  Allgemeine Hinweise 

Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Wohnmobils und spezifischem Zubehör gemäß Buchung. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.


Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651a bis 651i. BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.


Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.

Beachten Sie unbedingt die Beladungshinweise auf unserer HomePage. Das fahrfertige Fahrzeuggewicht (gewogen und ausgestattet) wird für das jeweilige Fahrzeug von uns angegeben. Die Zuladung-Grenze ist unbedingt einzuhalten. Evtl. muß ein Anhänger für Zusatzladung insbesondere Fahrräder oder E-Bikes mitgebucht werden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die für Überladung durch den Mieter entstehen. Im Zweifel ist der Vermieter vor Abreise zu kontaktieren. Es dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie Gurtplätze im Fahrzeug vorhanden. Hunde dürfen nur gesichert mitreisen.

Das Abholen der Fahrzeuge ist nur durch die bei Vertragsabschluss angegebenen Fahrzeugführer zulässig. Wir behalten uns vor, unsere Fahrzeuge mit einem GPS-Ortungssystem zu bestücken. Wir behalten uns vor, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Vermietung auszuschliessen. Hinweise für besondere Bedingungen für Auslandsreisen insbesondere Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einreisebestimmungen, Autobahngebühren, GO-Box, Schwerlastabgaben, Fähr- Tunnelgebühren, Kennzeichnungspflichten etc. finden Sie auf unserer HomePage und sind bindend. Die Kosten hierfür sind nicht Bestandteil des Mietvertrags. Die jeweils gültigen Einreisebestimmungen sind einzuhalten.


Eine ausführliche Einweisung in die Fahrzeugtechnik erfolgt bei Übergabe.

Flüssigkeiten wie Kühlwasser, Öl, AdBlue, Kraftstoff, sind während der Mietdauer vom Mieter nachzufüllen. Bei Übergabe sind diese zu mind 90% befüllt. Eine Weitergabe an Dritte, eine Untervermietung oder unspezifischer Gebrauch ist nicht gestattet.

 

2. Kaution / Mietpreiszahlung / vereinbarte Fahrstrecke 

Bei Fahrzeugübergabe (mit Übergabeprotokoll und Video-Dokumentation) hat der Mieter eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1500,- € bei dem Vermieter zu hinterlegen.

Wir akzeptieren auch PAYPAL Zahlungen oder Überweisung am Tag der Anmietung.



Gibt der Mieter das Fahrzeug mangelfrei und unbeschädigt zurück, wird die Kaution innerhalb 8 Tagen erstattet oder sofort erstattet. Der Vermeiter ist berechtigt die Kaution mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Mieter zu verrechnen. Davon unberührt bleibt die Haftung des Mieters für versteckte Mängel.

Die Kaution kann mit Abschluss unserer empfohlenen Reiserücktrittsversicherung/Reiseschutz -Kautionsschutz -Versicherung auf 250,— € reduziert werden. Hinweise auf unserer HomePage.


Im Mietpreis enthalten sind:

-  bei einer Mietzeit bis zu 10 Tagen: 250 Fahrkilometer je Miettag

-  bei einer Mietzeit ab 11 Tagen: 350 Kilometer je Miettag

-  Mehrkilometer werden pro Kilometer mit 0,45 € inkl. MwSt. berechnet.

-  Bei mehr als 5000km geplanter Fahrstrecke ist vor Abschluss des Mietvertrags der Vermieter zu kontaktieren

-  Bei Abschluss des Mietvertrags sind alle geplanten Reiseländer anzugeben.

 

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 300 € oder 15% des Gesamt-Mietpreises fällig.

Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

 

3. Rücktritt und Umbuchung 

Der Abschluss des Mietvertrages ist für beide Seiten verbindlich. Wenn der Mieter vorzeitig vom Mietvertrag zurücktritt, hat er dies durch eingeschriebenen Brief oder durch Email gegenüber dem Vermieter zu erklären.

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Anteile des im Mietvertrag vereinbarten Gesamtmietpreises als Storno-Gebühr und pauschalen Mietausfall zu zahlen:

  • bei Rücktritt ab 42 Tage vor Mietbeginn 25%
  • bei Rücktritt ab 21 Tage vor Mietbeginn 60%
  • bei Rücktritt ab  7 Tage vor Mietbeginn 90%
  • bei Nichtabnahme am Abreisetag 100%
  • Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 5 % Bearbeitungsgebühr

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Zur Absicherung des Rücktrittsrisikos wird der Abschluss einer besonderen Reiserücktrittskosten- Versicherung empfohlen.

Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist, der Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist.


Ein Ersatzmieter wird akzeptiert, wenn er die gleichen Mietbedingungen akzeptiert und einen Ersatz-Mietvertrag vereinbart wird. Die Kaution geht nicht auf den Ersatzmieter über sondern muß von dem Ersatzmieter extra hinterlegt werden, eine evtl. Rücktrittskosten-Versicherung (siehe gesonderte Rücktrittsbedingungen des Versicherers) muß vom Ersatzmieter neu abgeschlossen werden.


Der Mieter kann bis spätestens 42 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Mietbeginn (sofern freie Kapazitäten vorhanden sind) einmalig ein anderes Fahrzeug wählen.

Spätere Umbuchungen sind nicht möglich. Ein Rechtsanspruch zur Umbuchung oder Änderung der Daten besteht nicht. Vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs/Mietartikels berechtigt nicht zur Mietpreisminderung.

 

4. Bereitstellungsgarantien und Haftungsausschluss des Vermieters

Fällt während der Mietdauer das Mietfahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, so ist der Mieter verpflichtet/berechtigt, das Fahrzeug in eine Fachwerkstatt zu bringen und dort eine Prüfung und Reparatur bis zu einer Dauer von zwei Tagen durchführen zu lassen. Die Kosten dafür ersetzt der Vermieter. Der Vermieter versucht bei Mängeln, die die anschließende, weitere Nutzung des Wohnmobils unmöglich machen, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs am Übergabeort (nicht Urlaubsort) innerhalb von zwei Werktagen. Falls dies nicht möglich ist, werden die verbleibenden Mietkosten in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche im Falle eines Fahrzeugausfalls hat der Mieter nicht. Die Haftung des Vermieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, ist auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Rechtsverletzung begrenzt. Wird das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich gemacht wird, den der Mieter zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Falls für den Nachmieter, der das Fahrzeug im Anschluss an die Mietzeit übernimmt, eine Nutzung unmöglich gemacht wird, besteht auch für den Nachmieter kein Recht auf Schadenersatz, falls kein Ersatzfahrzeug gestellt werden kann. Hier wird der gesamte Mietpreis in voller Höhe erstattet. Das gilt auch bei Verlust/Diebstahl des Fahrzeugs. Wir bemühen uns auf jeden Fall um ein Ersatzfahrzeug für den Nachmieter.

Sollte das bestellte Wohnmobil aus irgendeinem, nicht vom Vermieter zu vertretenen Grund und trotz aller Bemühungen, nicht verfügbar sein, und kann kein Ersatzfahrzeug gestellt werden, ist der Vermieter berechtigt bis 21 Tage vor dem Mietzeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht.

 

5. Versicherung/Schutzbrief/Geltungsbereich/Führerscheinklassen 

Auslandsfahrten innerhalb Westeuropa und der EU sind grundsätzlich zulässig. Fahrten außerhalb dieses Geltungsbereichs sind nicht zulässig und müssen vor Buchung mit dem Vermieter vereinbart werden. Der Vermieter kann bestimmte Länder ausschließen, insbesondere bei Reise-Warnungen des Auswärtigen Amtes der BRD.

 

Mietfahrzeuge sind gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftverkehrs- Versicherung (AKB) wie folgt versichert:

  • Haftpflicht (Selbstfahrer - Vermietversicherung)
  • Vollkasko mit 1500,- € Selbstbehalt je Schadensfall
  • Teilkasko (Hagelschaden, Diebstahl, Glasbruch etc.) mit jeweils 500,- € Selbstbehalt je Schadensfall.



Das Mindestalter des Fahrzeugführer ist 21 Jahre, weitere Fahrer müssen vor Mietbeginn angegeben werden. Alle Fahrzeugführer müssen im Besitz eines zum Mietzeitpunkt gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B - bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht (ZGG) sein und bei Fahrzeugübernahme vorlegen. Das Mitführen eines Anhängers bis 750kg ZGG ist zulässig.

Hier gelten die gleichen Bedingungen. Fahrzeuge über 3,5t ZGG bedürfen einer Fahrerlaubnis der Klasse C, alte Klasse 3 (bis 1998 erstellt)

 

6. Haftung des Mieters 

Der Mieter haftet für die mangelfreie Rückgabe gemäß der Übergabeprotokoll des Fahrzeugs. Im Falle eines Unfalls oder der Beschädigung des Fahrzeugs bleibt die Haftung des Mieters auf 1000,- € je Schadensfall begrenzt. Durch eine vom Mieter abgeschlossene Versicherung (siehe Homepage) kann die Haftung auf 250,— € begrenzt werden. Hier kann auch eine (dringend empfohlene) Innenraum-Versicherung abgeschlossen werden.


Soweit eine Fahrzeugbeschädigung durch Fremdverschulden verursacht wurde, ist der Vermieter berechtigt, die Mietkaution so lange einzubehalten, bis sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vollständig entschädigt wird. Sollte eine Schadlosstellung nicht oder nur erschwert durchsetzbar sein, kann der Vermieter die Kaution einbehalten und dem Mieter die Ansprüche zur eigenen Geltendmachung insoweit abtreten.


Bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder unklarem Unfallhergang ist die Vermieterin berechtigt, die Kaution mit den anfallenden Reparaturkosten zu verrechnen.

Der Mieter haftet unbegrenzt und im Rahmen einer allgemeinen Obhutspflicht für Schäden die durch:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol und Drogen, Übermüdung
  • Missachtung der maximalen Durchfahrtshöhen und -breiten
  • Zurücksetzen des Fahrzeuges ohne Einweisung durch eine Hilfsperson
  • Fehlen einer ordnungsgemäßen Fahrerlaubnis
  • mangelnde Sorgfaltspflicht beim Wegfahren, durch nicht geschlossene Fenster/Klappen, nicht eingefahrene Markisen
    oder Stützen oder nicht korrekt verstaute Gegenstände oder Fahrzeugteile
  • Verstoß gegen Einreisebestimmungen

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallen- den Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird- Schäden im Ausland werden als Vollkaskoschäden abgerechnet.

 

7. Reparaturen während der Mietzeit

 Werden Reparaturen nötig, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleisten, dürfen diese vom Mieter bis zum Preis von 300,- € ohne Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Hier reicht eine einfache Mitteilung an den Vermieter, die Kosten werden bei Rückgabe erstattet. Größere Reparaturen bedürfen der Einwilligung des Vermieters. Es ist unbedingt eine Vertragswerkstatt aufzusuchen (Garantie- bzw. Gewährleistungsfall). Im Falle eines Defekts am Basisfahrzeug (z. B. Fiat, Citroen, Mercedes) muss die Servicenummer des Herstellers angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Service-Zentrale eingehalten werden. Diese Telefonnummer findet der Mieter auf unserer HomePage. Hält der Mieter sich nicht an die Anweisungen trägt er die anfallenden Kosten selbst.

 

8. Verhalten bei Verkehrsunfällen und eigen-oder fremdverschuldeten Schäden

Der Mieter hat nach einem Unfall unbedingt die Polizei zu verständigen, wenn eine Person verletzt wurde oder der voraussichtliche Sachschaden 500,– € übersteigt.

Bei eigenverschuldeten Schäden (mit oder ohne Fremdschäden) sind auf jeden Fall Bilder zu machen und dem Vermieter sofort zu melden. Bei fremdverschuldeten Schäden, bei denen der Verursacher nicht bekannt ist, ist auf jeden Fall Anzeige bei einer Polizeidienststelle zu machen. Bitte auch immer genaue Ortsangaben und evtl. Skizzen machen.

Die Versicherungen können bei fehlenden angaben die Leistung reduzieren oder verweigern.

Gegnerische Ansprüche dürfen auf keinen Fall anerkannt werden. Brand-, Diebstahl- und Wildschäden sind unverzüglich der nächsten zuständigen Polizeistelle und immer auch sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter spätestens bei Rückgabe einen ausführlichen schriftlichen Bericht über jeden Unfallhergang, unter Vorlage einer Skizze, zu erstellen. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und die Daten/Kennzeichen derFahrzeuge enthalten. Bilder sind nach Möglichkeit zu erstellen. Die Kaution wird bis zur Klärung einbehalten.

 

9. Übergabe, Rückgabe, Reinigung 

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind Übergaben bzw. Rückgaben des Fahrzeugs nur bedingt nach vorheriger Absprache möglich. Das Wohnmobil wird zum vereinbarten Termin von der Vermieterin in gereinigtem Zustand dem Mieter überlassen. Es ist vom Mieter im gleichen Zustand zurückzugeben.  Zur Reinigung gehört auch das Reinigen der Staufächer, Polster, Schränke, Böden und Fenster. Bei übermäßig starker Verschmutzung, die über den üblichen Gebrauch hin- ausgehen, werden die Reinigungskosten nach Aufwand erhoben (35,— €/Stunde). Diese Beträge können mit der Kaution verrechnet werden. Wir empfehlen die Buchung unserer Endreinigung. Nicht gereinigte Toiletten und Fäkalien-Tanks werden mit 90,—€ Reinigungskosten in Rechnung gestellt.


Mitgeführte Hunde sollten eine Haftpflichtversicherung haben, da Kratz und Bißschäden nicht versichert werden können.


Der Kraftstoff-Tank ist vom Mieter bei Rückgabe zu mind. 90% zu befüllen.

Vor jeglicher Abfahrt ist zu gewährleisten, daß der Abwassertank (Grauwasser) und obligatorisch die Toiletten-Kassette vollständig geleert ist, der Frischwassertank mit maximal 20 ltr. (Fahrfüllung).

 

Bei Fahrzeugübergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der aktuelle Fahrzeugzustand protokolliert wird. Dazu wird auch ein Video erstellt, das dem Mieter zur Verfügung gestellt wird. Mit seiner Unterschrift anerkennt der Mieter die Richtigkeit des Übergabeprotokolls an. Bei Rückgabe wird anhand des Übergabeprotokolls die Vollständigkeit der Ausrüstungsgegenstände überprüft. Dazu werden zusätzliche Beschädigungen und neu aufgetretene Mängel des Fahrzeugs festgehalten.

Bei Überziehung der vertraglichen Mietzeit berechnet der Vermieter anteilig den Tagesmietpreis, wobei ab 3 Stunden verspäteter Rückgabe 50% des Tagesmietpreises berechnet werden.

Sollte dem Vermieter aufgrund der verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden entstehen (z. B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters) ist die Vermieterin berechtigt, diesen Schaden zusätzlich dem Mieter gegenüber geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis der Vermieterin mit der automatischen Umwandlung des Mietvertrages in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

 

10. Verarbeitung, Weitergabe von personenbezogenen Daten 

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters, zur direkten Geltendmachung von Gebühren, Kosten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgelder. Weiter werden die persönlichen Daten von der Vermieterin aus- schließlich zu eigenen Werbezwecken verwendet, hierfür kann der Mieter jederzeit seine Zustimmung widerrufen.

 

11. Schlussbestimmungen 

Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt davon die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Für alle Streitfragen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, den Mietvertrag selbst oder Unfallschäden und -folgen betreffend, wird Neunkirchen/Saar als Gerichtstand vereinbart.     

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