Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Wohnmobilvermietung Grimm (Vermieter)
Inhaber Martin Grimm
1. Allgemeine Hinweise
Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines
Wohnmobils und spezifischem Zubehör gemäß Buchung. Der Vermieter schuldet keine
Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande,
auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über
den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651a bis 651i. BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder
direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das
Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die
stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten
Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.
Beachten Sie unbedingt die Beladungshinweise auf unserer HomePage. Das fahrfertige
Fahrzeuggewicht (gewogen und ausgestattet) wird für das jeweilige Fahrzeug von uns angegeben.
Die Zuladung-Grenze ist unbedingt einzuhalten. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder
Bußgelder, die für Überladung durch den Mieter entstehen. Im Zweifel ist der Vermieter vor Abreise
zu kontaktieren. Es dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie Gurtplätze im Fahrzeug vorhanden.
Hunde dürfen nur gesichert mitreisen.
Das Abholen der Fahrzeuge ist nur durch die bei Vertragsabschluss angegebenen Fahrzeugführer
zulässig. Grundsätzlich sind unsere Fahrzeuge mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet. Wir
behalten uns vor, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Vermietung auszuschliessen.
Hinweise für besondere Bedingungen für Auslandsreisen insbesondere
Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einreisebestimmungen, Autobahngebühren, GO-Box,
Schwerlastabgaben, Fähr- Tunnelgebühren, Kennzeichnungspflichten etc. finden Sie auf unserer
HomePage und sind bindend. Die Kosten hierfür sind nicht Bestandteil des Mietvertrags. Die
jeweils gültigen Einreisebestimmungen sind einzuhalten.
Eine ausführliche Einweisung in die Fahrzeugtechnik erfolgt bei Übergabe.
Flüssigkeiten wie Kühlwasser, Öl, AdBlue, Kraftstoff, sind während der Mietdauer vom Mieter
nachzufüllen. Bei Übergabe sind diese zu mind 90% befüllt. Eine Weitergabe an Dritte, eine
Untervermietung oder unspezifischer Gebrauch ist nicht gestattet.
2. Kaution / Mietpreiszahlung / vereinbarte Fahrstrecke
Bei Fahrzeugübergabe (mit Übergabeprotokoll und Video-Dokumentation) hat der Mieter eine
unverzinsliche Kaution in Höhe von 1500,- € bei dem Vermieter zu hinterlegen.
Gibt der Mieter das Fahrzeug wie im abgeholten Zustand und unbeschädigt zurück, wird die
Kaution innerhalb 8 Tagen erstattet oder meist sofort erstattet. Der Vermieter ist berechtigt die
Kaution mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Mieter zu verrechnen. Davon unberührt bleibt die
Haftung des Mieters für versteckte Mängel. Die Nutzung unserer elektronischen Mautsysteme ist
kostenpflichtig und wird nachberechnet oder von der Kaution einbehalten.
Die Kaution kann mit Abschluss unserer empfohlenen Reiserücktrittsversicherung/Reiseschutz
-Kautionsschutz -Versicherung auf 250,— € reduziert werden. Hinweise auf unserer HomePage.Im Mietpreis enthalten sind:
- 300 Kilometer je Miet-Tag —- - Mehrkilometer werden pro Kilometer mit 0,75 € zzgl.. MwSt.
berechnet.
- Bei Abschluss des Mietvertrags sind alle geplanten Reiseländer anzugeben um die Maut und
besondere Bestimmungen der Reiseländer abzustimmen
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe 300 € fällig.
Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
3. Rücktritt und Umbuchung
Der Abschluss des Mietvertrages ist für beide Seiten verbindlich. Wenn der Mieter vorzeitig vom
Mietvertrag zurücktritt, hat er dies durch eingeschriebenen Brief oder durch Email gegenüber dem
Vermieter zu erklären.
Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Anteile des
im Mietvertrag vereinbarten Gesamtmietpreises als Storno-Gebühr und pauschalen Mietausfall zu
zahlen:
• bei Rücktritt ab 42 Tage vor Mietbeginn 30%
• bei Rücktritt ab 21 Tage vor Mietbeginn 75%
• bei Rücktritt ab 7 Tage vor Mietbeginn 95%
• bei Nichtabnahme am Abreisetag 100%
• Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 5 % Bearbeitungsgebühr
•
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter.
Zur Absicherung des Rücktrittsrisikos wird der Abschluss einer besonderen Reiserücktrittskosten-
Versicherung empfohlen.
Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist, der
Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Ein Ersatzmieter wird akzeptiert, wenn er die gleichen Mietbedingungen akzeptiert und einen
Ersatz-Mietvertrag vereinbart wird. Die Kaution geht nicht auf den Ersatzmieter über sondern muß
von dem Ersatzmieter extra hinterlegt werden, eine evtl. Rücktrittskosten-Versicherung (siehe
gesonderte Rücktrittsbedingungen des Versicherers) muß vom Ersatzmieter neu abgeschlossen
werden. Der Ersatzmieter kann aber muss nicht vom Vermieter akzeptiert werden.
Ein Rechtsanspruch zur Umbuchung oder Änderung der Daten besteht nicht. Vorzeitige Rückgabe
des Fahrzeugs/Mietartikels berechtigt nicht zur Mietpreisminderung.
4. Bereitstellungsgarantien und Haftungsausschluss des Vermieters
Fällt während der Mietdauer das Mietfahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, so ist der
Mieter verpflichtet/berechtigt, das Fahrzeug in eine Fachwerkstatt zu bringen und dort eine Prüfung
und Reparatur bis zu einer Dauer von zwei Tagen durchführen zu lassen. Die Kosten dafür ersetzt
der Vermieter. Der Vermieter versucht bei Mängeln, die die anschließende, weitere Nutzung des
Wohnmobils unmöglich machen, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs am Übergabeort (nicht
Urlaubsort) innerhalb von 3 Werktagen. Falls dies nicht möglich ist, werden die verbleibenden
Mietkosten in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche im Falle eines Fahrzeugausfalls hat der
Mieter nicht. Die Haftung des Vermieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, ist auf grob
fahrlässige oder vorsätzliche Rechtsverletzung begrenzt. Wird das Fahrzeug durch Verschulden des
Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder
unmöglich gemacht wird, den der Mieter zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf ein
Ersatzfahrzeug. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall
ausgeschlossen.Falls für den Nachmieter, der das Fahrzeug im Anschluss an die Mietzeit übernimmt, eine Nutzung
unmöglich gemacht wird, besteht auch für den Nachmieter kein Recht auf Schadenersatz, falls kein
Ersatzfahrzeug gestellt werden kann. Hier wird der anteilige Rest- Mietpreis erstattet. Das gilt auch
bei Verlust/Diebstahl des Fahrzeugs. Wir bemühen uns auf jeden Fall um ein Ersatzfahrzeug.
Sollte das bestellte Wohnmobil aus irgendeinem, nicht vom Vermieter zu vertretenen Grund und
trotz aller Bemühungen, nicht verfügbar sein, und kann kein Ersatzfahrzeug gestellt werden, ist der
Vermieter berechtigt bis 14 Tage vor dem Mietzeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete
Zahlungen werden zurückerstattet, Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter
bestehen nicht.
5. Versicherung/Schutzbrief/Geltungsbereich/Führerscheinklassen
Auslandsfahrten innerhalb Westeuropa und der EU sind grundsätzlich zulässig. Fahrten außerhalb
dieses Geltungsbereichs sind nicht zulässig und müssen vor Buchung mit dem Vermieter vereinbart
werden. Der Vermieter kann bestimmte Länder ausschließen, insbesondere bei Reise-Warnungen
des Auswärtigen Amtes der BRD.
Mietfahrzeuge sind gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftverkehrs- Versicherung
(AKB) wie folgt versichert:
• Haftpflicht (Selbstfahrer - Vermietversicherung)
• Vollkasko mit 1500,- € Selbstbehalt je Schadensfall
• Teilkasko (Hagelschaden, Diebstahl, Glasbruch etc.) mit jeweils 500,- € Selbstbehalt je
Schadensfall.
Das Mindestalter des Fahrzeugführer ist 21 Jahre, weitere Fahrer müssen vor Mietbeginn
angegeben werden. Alle Fahrzeugführer müssen im Besitz eines zum Mietzeitpunkt gültigen
Fahrerlaubnis der Klasse C / (alter 3er) - ab 3,5t zulässigem Gesamtgewicht (ZGG) sein und bei
Fahrzeugübernahme vorlegen. Das Mitführen eines Anhängers bis 2000kg ZGG ist zulässig.
Hier gelten die gleichen Bedingungen. Fahrzeuge über 3,5t ZGG bedürfen einer Fahrerlaubnis der
Klasse C1/2, alte Klasse 3 (bis 1998 erstellt)
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die Rückgabe gemäß Übergabeprotokoll. Im Falle eines Unfalls oder der
Beschädigung des Fahrzeugs bleibt die Haftung des Mieters auf 1500,- € je Schadensfall begrenzt.
Durch eine vom Mieter abgeschlossene Versicherung (siehe Homepage) kann die Haftung auf
250,— € begrenzt werden.
Soweit eine Fahrzeugbeschädigung durch Fremdverschulden verursacht wurde, ist der Vermieter
berechtigt, die Mietkaution so lange einzubehalten, bis sie von der Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners vollständig entschädigt wird. Sollte eine Schadlosstellung nicht oder nur erschwert
durchsetzbar sein, kann der Vermieter die Kaution einbehalten und dem Mieter die Ansprüche zur
eigenen Geltendmachung insoweit abtreten.
Bei selbstverschuldeten Unfallschäden oder unklarem Unfallhergang ist die Vermieterin berechtigt,
die Kaution mit den anfallenden Reparaturkosten zu verrechnen.
Der Mieter haftet unbegrenzt und im Rahmen einer allgemeinen Obhutspflicht für Schäden die
durch:
• Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
• Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol und Drogen, Übermüdung
• Missachtung der maximalen Durchfahrtshöhen und -breiten
• Zurücksetzen des Fahrzeuges ohne Einweisung durch eine Hilfsperson
• Fehlen einer ordnungsgemäßen Fahrerlaubnis• mangelnde Sorgfaltspflicht beim Wegfahren, durch nicht geschlossene Fenster/Klappen,
nicht eingefahrene Markisen
oder Stützen oder nicht korrekt verstaute Gegenstände oder Fahrzeugteile
• Verstoß gegen Einreisebestimmungen
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallen- den
Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird-
Schäden im Ausland werden als Vollkaskoschäden abgerechnet.
7. Reparaturen während der Mietzeit
Werden Reparaturen nötig, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gewährleisten,
dürfen diese vom Mieter bis zum Preis von 300,- € ohne Rücksprache mit dem Vermieter in
Auftrag gegeben werden. Hier reicht eine einfache Mitteilung an den Vermieter, die Kosten werden
bei Rückgabe erstattet. Größere Reparaturen bedürfen der Einwilligung des Vermieters. Es ist
unbedingt eine Vertragswerkstatt aufzusuchen (Garantie- bzw. Gewährleistungsfall). Im Falle eines
Defekts am Basisfahrzeug (z. B. Fiat, Citroen, Mercedes) muss die Servicenummer des Herstellers
angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Service-Zentrale eingehalten werden. Diese
Telefonnummer findet der Mieter auf unserer HomePage. Hält der Mieter sich nicht an die
Anweisungen trägt er die anfallenden Kosten selbst.
8. Verhalten bei Verkehrsunfällen und eigen-oder fremdverschuldeten Schäden
Der Mieter hat nach einem Unfall unbedingt die Polizei zu verständigen, wenn eine Person
verletzt wurde oder der voraussichtliche Sachschaden 300,– € übersteigt.
Bei eigenverschuldeten Schäden (mit oder ohne Fremdschäden) sind auf jeden Fall Bilder zu
machen und dem Vermieter sofort zu melden. Bei fremdverschuldeten Schäden, bei denen der
Verursacher nicht bekannt ist, ist auf jeden Fall Anzeige bei einer Polizeidienststelle zu
machen. Bitte auch immer genaue Ortsangaben und evtl. Skizzen machen.
Die Versicherungen können bei fehlenden Angaben die Leistung reduzieren oder verweigern.
Gegnerische Ansprüche dürfen auf keinen Fall anerkannt werden. Brand-, Diebstahl- und
Wildschäden sind unverzüglich der nächsten zuständigen Polizeistelle und immer auch sofort dem
Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter spätestens bei Rückgabe einen
ausführlichen schriftlichen Bericht über jeden Unfallhergang, unter Vorlage einer Skizze, zu
erstellen. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und die
Daten/Kennzeichen derFahrzeuge enthalten. Bilder sind nach Möglichkeit zu erstellen. Die Kaution
wird bis zur Klärung einbehalten.
9. Übergabe, Rückgabe, Reinigung
An Sonn- und Feiertagen sind Übergaben bzw. Rückgaben des Fahrzeugs nur bedingt nach
vorheriger Absprache möglich. Das Wohnmobil wird zum vereinbarten Termin von der Vermieterin
in gereinigtem Zustand dem Mieter überlassen. Es ist vom Mieter im gleichen Zustand
zurückzugeben. Zur Reinigung gehört auch das Reinigen der Staufächer, Polster, Schränke, Böden
und Fenster. Bei übermäßig starker Verschmutzung, die über den üblichen Gebrauch hin- ausgehen,
werden die Reinigungskosten nach Aufwand erhoben (35,— €/Stunde). Diese Beträge können mit
der Kaution verrechnet werden. Wir empfehlen die Buchung unserer Endreinigung. Nicht gereinigte
Toiletten und Grauwasser-Tanks werden mit 90,—€ Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Mitgeführte Hunde sollten eine Haftpflichtversicherung haben, da Kratz und Bißschäden nicht
versichert werden können.
Der Kraftstoff-Tank ist vom Mieter bei Rückgabe zu mind. 90% zu befüllen.
Vor jeglicher Abfahrt ist zu gewährleisten, daß der Abwassertank (Grauwasser) und obligatorisch
die Toiletten-Kassette (falls vorhanden) oder der Restbehälter der CLESANA-Toilette vollständig
geleert ist.Bei Fahrzeugübergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der aktuelle Fahrzeugzustand protokolliert
wird. Dazu wird u.U. auch ein Video erstellt, das dem Mieter zur Verfügung gestellt wird. Mit
seiner Unterschrift anerkennt der Mieter die Richtigkeit des Übergabeprotokolls an. Bei Rückgabe
wird anhand des Übergabeprotokolls die Vollständigkeit der Ausrüstungsgegenstände überprüft.
Dazu werden zusätzliche Beschädigungen und neu aufgetretene Mängel des Fahrzeugs festgehalten.
Bei Überziehung der vertraglichen Mietzeit berechnet der Vermieter anteilig den Tagesmietpreis,
wobei ab 5 Stunden verspäteter Rückgabe 50% des Tagesmietpreises berechnet werden.
Sollte dem Vermieter aufgrund der verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden entstehen (z.
B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters) ist die Vermieterin berechtigt, diesen
Schaden zusätzlich dem Mieter gegenüber geltend zu machen. Es besteht generell kein
Einverständnis der Vermieterin mit der automatischen Umwandlung des Mietvertrages in ein
Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
10. Verarbeitung, Weitergabe von personenbezogenen Daten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten zu
Verwaltungszwecken speichert. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die
Vertragserfüllung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters, zur direkten
Geltendmachung von Gebühren, Kosten, Mautgebühren oder Buß- und Verwarnungsgelder. Weiter
werden die persönlichen Daten von der Vermieterin aus- schließlich zu eigenen Werbezwecken
verwendet, hierfür kann der Mieter jederzeit seine Zustimmung widerrufen.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollte
eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt davon die Geltung der übrigen Bestimmungen
unberührt. Für alle Streitfragen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben, den Mietvertrag selbst
oder Unfallschäden und -folgen betreffend, wird Neunkirchen/Saar als Gerichtstand vereinbart.
+49 160 9688 8884 Martin Grimm, Inhaber
Im Eichenwald 5,
66583 Spiesen-Elversberg, Germany
saarland.wohnmobile@gmail.com
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